Verordnung, mit der für die L 107 – Wiestal Landesstraße ein Fahrverbot für Lastkraftwagen erlassen wird
LGBL_SA_20040715_52Verordnung, mit der für die L 107 – Wiestal Landesstraße ein Fahrverbot für Lastkraftwagen erlassen wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.07.2004
Fundstelle
LGBl Nr 52/2004 12. Stück
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9. Juli 2004, mit der für die L 107 – Wiestal Landesstraße ein Fahrverbot für Lastkraftwagen erlassen wird
Auf Grund des § 43 Abs 1 lit b und Abs 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl Nr 159, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Das Befahren der L 107 – Wiestal Landesstraße ist ab Straßenkilometer 0,430 bis Straßenkilometer 19,890 (Kreuzung mit der B 158 – Wolfgangsee Straße) für Lastkraftwagen (auch Sattelzugfahrzeuge) mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t in beiden Fahrtrichtungen verboten.
§ 2
(1) Vom Verbot gemäß § 1 sind ausgenommen:
(2) Zum Ziel- oder Quellverkehr gehören:
§ 3
Diese Verordnung gilt nicht zu jenen Zeiten an Freitagen und Samstagen, an denen Fahrbeschränkungen für Lastkraftwagen auf Grund einer Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß § 42 Abs 5 StVO 1960 gelten.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
Für die Landesregierung:
Der Landeshauptmann-Stellvertreter:
Haslauer
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