Gesetz vom 5. November 2003, mit dem das Nutztierschutzgesetz geändert wird
LGBL_SA_20031230_124Gesetz vom 5. November 2003, mit dem das Nutztierschutzgesetz geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.2003
Fundstelle
LGBl Nr 124/2003 28. Stück
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Gesetz vom 5. November 2003, mit dem das Nutztierschutzgesetz geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Nutztierschutzgesetz, LGBl Nr 76/1997, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 wird geändert wie folgt:
1.1. Die Z 1 bis 9 werden durch folgende Bestimmungen ersetzt:
1.2. Nach der Z 24 wird eingefügt:
4.1. In den Tabellen der Abs 2 und 3 wird jeweils nach dem Wort "Legehennen" der Klammerausdruck "(in Betrieben mit weniger als 350 Tieren)" eingefügt.
4.2. Im Abs 3 werden in der Tabelle die Worte "Futterrinne und Rundautomaten" durch die Worte "Futterrinne am Rundautomaten" ersetzt.
"(1) Alle Spaltenböden für die Rinderhaltung sind gemäß der ÖNORM L 5290 (Spaltenböden für die Tierhaltung – Maße, Lastannahme, Ausführung, Prüfung), ausgegeben 1. Juni 1988, auszugestalten, wobei nur geringfügige Abweichungen (+/- 10 %) von den dort festgelegten Leit- und Rahmenmaßen für die Spaltenweiten zulässig sind. Kälber dürfen nicht auf Vollspalten- oder auf einstreulosen Teilspaltenböden gehalten werden. Für Jung- und Mastrinder normzulässige Spaltenböden sind als Laufgangflächen auch für die Haltung von bei Mutterkühen stehenden Kälbern zulässig, wenn sich die Kälber jederzeit unbehindert in einen gut eingestreuten Kälberschlupf zurückziehen können. Dieser Kälberschlupf muss pro Kalb über eine Mindestfläche im Ausmaß der Einraumbuchtenmaße gemäß § 9 Abs 6 verfügen. Jung- und Mastrinder dürfen nur dann auf Vollspaltenböden gehalten werden, wenn deren Spalten nicht durchgehend sind."
"(2) Die §§ 4, 6, 9 Abs 2 und 6, 13 Abs 2 und 3 und 19 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 124/2003 treten mit 1. Februar 2004 in Kraft."
"Umsetzungshinweis
§ 34
Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:
Griessner
Schausberger
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.