Gesetz vom 5. Februar 2003, mit dem das Salzburger Landmaschinenfondsgesetz 1993 aufgehoben wird
LGBL_SA_20030430_39Gesetz vom 5. Februar 2003, mit dem das Salzburger Landmaschinenfondsgesetz 1993 aufgehoben wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.04.2003
Fundstelle
LGBl Nr 39/2003 11. Stück
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Gesetz vom 5. Februar 2003, mit dem das Salzburger Landmaschinenfondsgesetz 1993 aufgehoben wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
§ 1
(1) Das Salzburger Landmaschinenfondsgesetz 1993, LGBl Nr 2, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. April 2003 außer Kraft.
(2) Die vom Salzburger Landmaschinenfonds bis zu dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt gewährten Förderungen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
§ 2
Das Land Salzburg tritt mit 1. April 2003 in alle Rechte und Pflichten des Salzburger Landmaschinenfonds ein. Die weitere Verwaltung der Förderungen gemäß § 1 Abs 2 hat durch die Landesregierung zu erfolgen.
§ 3
Soweit die zu dem im § 1 Abs 1 bestimmten Zeitpunkt noch vorhandenen Mittel des Salzburger Landmaschinenfonds nicht für die Befriedigung der gewährten Zinsenzuschüsse benötigt werden, sind sie als Förderungsdarlehen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Besitzstruktur im Land Salzburg der "Landwirtschaftlichen Besitzfestigungsgenossenschaft Salzburg reg.Gen.m.b.H" zur Verfügung zu stellen.
Griessner
Schausberger
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