Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung
LGBL_SA_20021017_90Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.10.2002
Fundstelle
LGBl Nr 90/2002 28. Stück
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 13. März 2002, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 298, betreffend Grundsätze für die Errichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, in geltender Fassung, wird die Anlage zur Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. März 1993, LGBl Nr 86, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 116/1999 mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung geändert wie folgt:
1.1. Im Geschäftsbereich des Referates 0/01, Büro des Landesamtsdirektors, wird die Wortfolge "Führung des EU-Info-Points" durch die Wortfolge "Führung des Info Point Europa" ersetzt, entfällt die Wortfolge "Strafverfahren nach dem Datenschutzgesetz" und wird angefügt: "Interne Revision: Prüfung der Verwaltung auf Gesetzmäßigkeit, Effizienz und Effektivität sowie auf Einhaltung der innerdienstlichen Vorschriften; Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen aus der Kontrolltätigkeit; Projektnachkontrolle; besondere Aufgaben des Bedienstetenschutzes, soweit sie den Schutz der Landesbediensteten betreffen."
1.2. Im Geschäftsbereich des Referates 0/02, Stabsstelle für zentrale Aufgaben, wird das Wort "Amtsraumangelegenheiten" angefügt.
1.3. Im Geschäftsbereich des Referates 0/05, Zentrale Dienste und Organisationsberatung, entfällt das Wort "Amtsraumangelegenheiten".
1.4. Der Geschäftsbereich Fachreferent(in) 0/06, Interne Revision, entfällt.
"Abteilung 1: Wasser- und Energierecht; Bau-, Feuerpolizei- und Straßenrecht
Referat 1/01: Wasser- und Energierecht
Rechtsangelegenheiten bei der Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes und seiner Nebengesetze;
Rechtsangelegenheiten des Energiewesens, insbesondere Gas- und Elektrizitätsrecht einschließlich der Angelegenheiten der Lastverteilung.
Referat 1/02: Bau-, Feuerpolizei- und Straßenrecht
Rechtsangelegenheiten des Bauwesens sowie des Wohnungs- und Siedlungswesens hinsichtlich der Bodenbeschaffung und Assanierung; Rechtsangelegenheiten der Feuerpolizei und des Feuerwehrwesens einschließlich der Angelegenheiten des Salzburger Brandverhütungsfonds; Rechtsangelegenheiten des Straßenwesens nach den bundes- und landesstraßenrechtlichen Vorschriften."
5.1. Der Geschäftsbereich des Referates 2/08, Landesstelle für audio-visuelle Lehrmittel, erhält folgende Fassung:
"Referat 2/08: Erwachsenenbildung und Bildungsmedien
Bildungsplanung; Bildungsinformation; Bildungsstatistik; Erwachsenenbildung einschließlich Büchereiwesen; allgemeine Bildungsangelegenheiten; Bildungszentren; Salzburger Medienservice; audio-visuelle Lehrmittel: Produktion, Sammlung und Archivierung von audio-visuellen Medien für Unterricht und Dokumentation; Schulservice (Unterstützung der Medienarbeit, Verleih und Vermittlung von Bild- und Tonträgern, Information und Beratung)".
5.2. Der Geschäftsbereich Fachreferent(in) 2/09, Erwachsenenbildung, entfällt.
6.1. Der Geschäftsbereich der Abteilung 3, Sozial- und Wohlfahrtswesen, erhält die Bezeichnung "Abteilung 3: Soziales".
6.2. Im Geschäftsbereich des Referates 3/01, Soziale Leistungen, entfällt die Wortfolge "Angelegenheiten der aktiven Arbeitsmarktpolitik".
6.3. Der Geschäftsbereich des Referates 3/02, Jugendwohlfahrt, erhält die Bezeichnung "Referat 3/02:
Soziale Kinder- und Jugendarbeit".
6.4. Im Geschäftsbereich Fachreferent(in) 3/03, Seniorenbüro, wird die Wortfolge "Publikationen, Marketing" angefügt.
6.5. Im Geschäftsbereich Fachreferent(in) 3/06, Sozialplanung, entfällt die Wortfolge "Publikationen, Marketing" und wird die Wortfolge "Angelegenheiten der aktiven Arbeitsmarktpolitik" angefügt.
7.1. Der Geschäftsbereich des Referates 4/02, Landwirtschaftliches Schulwesen, erhält die Bezeichnung "Referat 4/02: Landwirtschaftliche Schulen, Land- und Forstwirtschaftsinspektion" und wird im Geschäftsbereich angefügt: "Landarbeitsrecht, Wahrnehmung der Angelegenheiten der Arbeitsinspektion im Bereich der Land- und Forstwirtschaft; Aufsicht über die Landarbeiterkammer für Salzburg".
7.2. Die Geschäftsbereiche der Referate 4/03, Allgemeine agrarische Angelegenheiten, und 4/05, Land- und Forstwirtschaftsinspektion, entfallen; das Referat "4/04" erhält die Bezeichnung "4/03".
7.3. Der Geschäftsbereich der Fachabteilung 4/2, Landwirtschaftliches Bau- und Wirtschaftswesen, erhält folgende Fassung:
Fachabteilung 4/2: Entwicklung ländlicher Raum
Referat 4/21: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Geschäftsführung des ländlichen Straßenerhaltungsfonds; Planung, Projektierung, Errichtung und Förderung von ländlichen Straßen, Güterwegen, Almwegen, Wirtschaftswegen sowie landwirtschaftlichen Materialseilbahnen mit und ohne Werksverkehr; Vollzugsaufgaben des Salzburger Güter- und Seilwegegesetzes für die Agrarbehörde, soweit diese übertragen sind; Projektierung und Errichtung von Radwegen im ländlichen Bereich, soweit nicht die Abteilung 6 zuständig ist; Bauaufsicht bei Instandhaltung und Instandsetzung von ländlichen Straßen, Alm-, Wirtschafts- und Radwegen; Förderung der Erhaltung von Alm- und Wirtschaftswegen; Sachverständigendienst für das ländliche Straßennetz sowie der ländlichen Brücken; Sachverständigendienst auf dem Gebiet landwirtschaftlicher Materialseilbahnen ohne Personenbeförderung; Begutachtung und Sanierung von Katastrophenschäden ländlicher Straßen, Wege und Brücken; fachliche Beratung ländlicher Straßenrechtsträger.
Referat 4/22: Landwirtschaftliches Bauen und Bioenergie
Förderung des landwirtschaftlichen Hochbaues, der bäuerlichen Besitzfestigung, des landwirtschaftlichen Siedlungswesens und der Wohnraumbeschaffung für kinderreiche Bauernfamilien einschließlich Bau- und Betriebsberatung; landwirtschaftlicher Bausachverständigendienst; Förderung des überbetrieblichen Maschineneinsatzes; Beratung und Förderung von Energieerzeugungsanlagen, in denen Biomasse verwendet wird;
Abgabe von Stellungnahmen in Angelegenheiten des landwirtschaftlichen Siedlungsverfahrens und des Grundverkehrs;
Angelegenheiten des Landmaschinenfonds.
Referat 4/23: Almwirtschaft, landwirtschaftlicher Sachverständigendienst und Bodenschutz
Förderung der Almwirtschaft, fachliche Angelegenheiten des Almschutzes und Führung des Almkatasters; Sachverständigendienst für fachliche Fragen der Landwirtschaft, insbesondere in Belangen der Raumordnung und des Naturschutzes; Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften; fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes, Führung der Bodendatenbank sowie Koordinierung des Sachverständigendienstes im Bereich des Bodenschutzes.
Referat 4/24: Agrarstrukturentwicklung
Allgemeine wirtschaftliche Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft, grundsätzliche Angelegenheiten der Landwirtschaftsförderung, der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes, der Gemeinschaftsinitiativen sowie deren Abwicklung, soweit sie nicht anders zugeteilt sind; Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft; Angelegenheiten der Wirtschaftslenkungsgesetze und der wirtschaftlichen Integration, soweit sie die Land- und Forstwirtschaft betreffen; Agrarstatistik; Angelegenheiten des Genwesens betreffend den pflanzlichen Bereich der Land- und Forstwirtschaft."
9.1. Der Geschäftsbereich des Referates 6/14, Bundeshochbau und Bundesgebäudeverwaltung I, erhält folgende Fassung:
"Fachreferent(in) 6/14: Projektentwicklung
Begleitung von Bauprojekten des Bundes und seiner Nachfolgestrukturen; Mitwirkung an der Vorbereitung für und an der Steuerung von körperschaftsübergreifenden Projekten;
Beratung und Unterstützung der künftigen Nutzer bei der Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen;
Vermittlungstätigkeit zwischen Gebietskörperschaften, Nutzern, Auftraggebern sowie Institutionen, welche sich finanziell am Projekt beteiligen."
9.2. Der Geschäftsbereich des Referates 6/16, Haustechnik, erhält folgende Fassung:
"Referat 6/16: Haustechnik und Energiebuchhaltung
Angelegenheiten der Haus- und Medizintechnik bei Landes- und Bundeshochbauten; Planung und Bauleitung der Haustechnikgewerke (Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen, Sanitär-, Gesundheits-, Elektro-, Fördertechnik) und der Medizintechnik; Angelegenheiten der Energiebuchhaltung für alle im Eigentum des Landes befindlichen oder längerfristig vom Land benutzten Gebäude; Erhebung und fortlaufende Erfassung der Liefervereinbarungen und Verbrauchsdaten von Strom, Öl, Gas, Fernwärme und Wasser sowie Optimierung der Lieferbedingungen und Tarife; Erhebung der Gebäude und Anlagendaten; Vergleich der Gebäude anhand von Energiekennzahlen; Erstellen einer Energiebilanz (Heizlastberechnung und Auswertung); Erstellung eines Sanierungsprogramms für die landeseigenen Gebäude auf Grundlage der Energiebilanz. "
9.3. Der Geschäftsbereich Fachreferent(in) 6/18, Energiebuchhaltung, entfällt.
9.4. In dem der Fachabteilung 6/2, Straßenbau, angegliederten Geschäftsbereich werden die Bezeichnungen "Pongau, Radstadt-Lungau" durch die Bezeichnung "Pongau-Lungau" ersetzt.
9.5. Nach dem Geschäftsbereich Fachreferent(in) 6/71, Öffentlicher Verkehr, wird eingefügt:
"Der Abteilung angegliedert:
Salzburg Zert - Europäische Zertifizierungsstelle für Bauwesen
(akkreditierte und notifizierte Stelle)"
10.1. In den dem Geschäftsbereich Fachreferent(in) 9/02, Landesanstalten und Landesheime, angegliederten Geschäftsbereich wird die Bezeichnung "Landesblindenheim" durch die Bezeichnung "Landesinstitut für Sehbehinderte" ersetzt.
10.2. Der Geschäftsbereich des Referates 9/11, Gesundheit und Hygiene, erhält folgende Fassung:
"Referat 9/11: Gesundheit, Hygiene und Umweltmedizin
Fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens einschließlich der Vorsorgemedizin und der Seuchenprophylaxe; Seuchenhygiene;
fachliche Angelegenheiten der Ärzte, Dentisten, Hebammen und sonstigen Sanitätspersonen; fachliche Angelegenheiten des Impf-, Heilmittel- und Giftwesens sowie des Apothekenwesens;
fachliche Aufsicht über die Krankenanstalten, Heilvorkommen und Kureinrichtungen sowie über die Amts- und Sprengelärzte;
fachliche Angelegenheiten der Krankenhaushygiene;
Schulgesundheitspflege; fachliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens; Angelegenheiten des Landessanitätsrates;
medizinischer Sachverständigendienst; Angelegenheiten der Ethikkommission; medizinische Angelegenheiten des Umweltschutzes, des Katastrophen- und des Zivilschutzes;
medizinische Belange des Strahlenschutzes, der Ökologie und der Abfallbeseitigung; Angelegenheiten der Gewerbehygiene;
Epidemiologie."
10.3. Der Geschäftsbereich des Referates 9/12, Medizinischer Umweltschutz, entfällt.
Der Landeshauptmann:
Schausberger
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