Verordnung über die Festlegung eines Formulars für die Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen
LGBL_SA_20020320_26Verordnung über die Festlegung eines Formulars für die Ausstellung von JagderlaubnisscheinenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.03.2002
Fundstelle
LGBl Nr 26/2002 10. Stück
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Jänner 2002 über die Festlegung eines Formulars für die Ausstellung von
Jagderlaubnisscheinen
StF: LGBl Nr 26/2002
Auf Grund des § 47 Abs 1 des Jagdgesetzes 1993, LGBl Nr 100, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Vordruck
§ 1
Bei der Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen ist das in der Anlage festgelegte Formular zu verwenden.
Inkrafttreten
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. März 2002 im Kraft.
Anlage
Jagderlaubnisschein
Die Anlage ist im RIS nicht darstellbar. Das Formular kann in der Abfrage der Landesgesetzblätter LGBl Nr 26/2002 aufgerufen bzw ausgedruckt werden.
Für die Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Schausberger
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