Gesetz vom 25. Februar 1998, mit dem bestimmte Straßen als Landesstraßen übernommen werden
StF: LGBl Nr 51/1998 (Blg LT 11. GP: RV 210, AB 337, jeweils 5. Sess)
alte Dokumentnummer
§ 1
§ 1
Als Landesstraße I. Ordnung wird unter der Bezeichnung "L 119 Eugendorfer Landesstraße" der Autobahnzubringer Wallersee zur A 1 Westautobahn, beginnend beim Kreisverkehr bei Straßenkilometer 290,9 der B 1 Wiener Straße bis zum südlichsten Kreuzungspunkt der Abfahrtsrampe aus Richtung Wien, in einer Länge von 0,404 km übernommen.
§ 2
§ 2
Als Landesstraße II. Ordnung werden übernommen:
§ 3
§ 3
Außer der Erfüllung der im § 22 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl Nr 119, in der geltenden Fassung bestimmten Leistungspflicht hat die Marktgemeinde Taxenbach während eines Zeitraumes von fünf Jahren einen Betrag von 25 % des durchschnittlichen Bruttogehaltes eines Straßenwärters je angefangenen Kilometer der unter § 2 Z 4 genannten Straße an das Land zu entrichten. Der Erhaltungsbeitrag wird zur Hälfte jeweils zum 1. März und 1. September fällig.
§ 4
§ 4
Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1998 in Kraft.