Kurbezirk Heilbad Salzburg-Leopoldskron
10000176Kurbezirk Heilbad Salzburg-LeopoldskronOrdinance06.08.1969Originalquelle öffnen →
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Kundmachungsorgan
Typ
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
Index
Langtitel
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 14. Juli 1969, mit der für den Kurort Heilbad Salzburg-Leopoldskron der Kurbezirk festgesetzt wird
StF: LGBl Nr 75/1969
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 16 des Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetzes, LGBl. Nr. 39/1960, in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
Gesetzesnummer
Dokumentnummer
alte Dokumentnummer
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Kundmachungsorgan
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
Text
Für den Kurort Heilbad Salzburg-Leopoldskron (Kundmachung LGBl. Nr. 60/1968, über die Anerkennung der Stadt Salzburg als Kurort) wird als Kurbezirk jenes Gebiet der Stadt Salzburg festgesetzt, das durch die folgende Linienführung begrenzt wird:
Beginnend von der Einmündung der Nonnberggasse in die Brunnhausgasse, der Brunnhausgasse nach Osten folgend bis zur Einmündung in die Nonntaler Hauptstraße; entlang der Nonntaler Hauptstraße bis zum Beginn der Fürstenallee; der Fürstenallee nach Süden folgend bis zur Einmündung in die Karl-Höller-Straße. Von der Einmündung in die Karl-Höller-Straße entlang des nach Südwesten abzweigenden und zur Thumegger Straße führenden Weges, Parz. Nr. 3618 und 3619, KG. Stadt Salzburg, Abteilung Nonntal, sodann entlang der Tauxgasse und in deren Verlängerung bis zur Berchtesgadner Straße. Der Berchtesgadner Straße nach Süden folgend bis zur Stadtgrenze; der Stadtgrenze nach Westen folgend bis zum Glanbach; glanabwärts bis zur Parz. 814/1, KG. Maxglan. Von der Parz. 814/1, KG. Maxglan, nach Osten in einer geraden Linie über den Schiffhof bis zur Rosittengasse. In weiterer Folge geradlinig nach Nordosten, die Leopoldskronstraße querend bis zum Schnittpunkt Schwimmschulstraße - Almkanal; der Schwimmschulstraße entlang über die Bucklreuth-Höhe bis zum Beginn der Ernst-Sompek-Straße. Vom Beginn der Ernst-Sompek-Straße in einer geraden Linie zur Ostecke der Parz. Nr. 2777, KG. Stadt Salzburg, Abteilung Riedenburg, weiter entlang der Grenze der KG. Stadt Salzburg, Abteilung Mönchsberg, nach Norden bis zur Festungsgasse; der Festungsgasse und der Nonnberggasse entlang bis zu deren Einmündung in die Brunnhausgasse. Wo die Begrenzung entlang der Glan verläuft, erfährt sie insoferne eine Unterbrechung, als sie vom Kurbezirk jene Grundflächen südöstlich des Glanbaches ausnimmt, die zum Sicherheitsstreifen des Flughafens Salzburg gehören.
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