Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz 2013 und das Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz geändert werden
LGBLA_OB_20260422_34Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz 2013 und das Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz geändert werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Das Oö. Bautechnikgesetz 2013, LGBl. Nr. 35/2013, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 84/2025, wird wie folgt geändert:
Im § 85 Abs. 1 wird nach Z 12 folgende Z 12a eingefügt:
Das Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz, LGBl. Nr. 113/2018, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 99/2024, wird wie folgt geändert:
„(3) Die Informationen haben auf jede geeignete und leicht zugängliche Weise, insbesondere im Rahmen der Gebührenvorschreibung, zu erfolgen. Die Informationen sind in digitaler Form (Hyperlink) zur Verfügung zu stellen, wenn die Gebührenpflichtigen gegenüber der Abgabenbehörde der Übermittlung in digitaler Form zugestimmt haben.“
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:
Der Landeshauptmann:
Max Hiegelsberger
Mag. Stelzer
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