Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Bezeichnung von Tourismusverbänden geändert wird
LGBLA_OB_20251218_103Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Bezeichnung von Tourismusverbänden geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 10 des Oö. Tourismusgesetzes 2018, LGBl. Nr. 3/2018, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 64/2025, wird verordnet:
Der mit Verordnung der Oö. Landesregierung über die Neufestsetzung der Oö. Tourismusverbände sowie deren Verbandsgebiete (Oö. Tourismusverbands-Verordnung 2025), LGBl. Nr. 122/2024, errichtete Tourismusverband Donau Oberösterreich erhält die Bezeichnung „Tourismusverband Donauregion Oberösterreich“.
Der mit Verordnung der Oö. Landesregierung über die Neufestsetzung der Oö. Tourismusverbände sowie deren Verbandsgebiete (Oö. Tourismusverbands-Verordnung 2025), LGBl. Nr. 122/2024, errichtete Tourismusverband Pyhrn-Priel - Bad Hall - Steyr und die Nationalpark Region erhält die Bezeichnung „Tourismusverband Alpenland“.
Der mit Verordnung der Oö. Landesregierung über die Neufestsetzung der Oö. Tourismusverbände sowie deren Verbandsgebiete (Oö. Tourismusverbands-Verordnung 2025), LGBl. Nr. 122/2024, errichtete Tourismusverband Vitalwelt - Innviertel - Entdeckerviertel - Hausruckwald erhält die Bezeichnung „Tourismusverband Quellenviertel“.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Achleitner
Landesrat
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