Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz-Novelle 2025
LGBLA_OB_20251113_78Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz-Novelle 2025Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Das Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015, LGBl. Nr. 114/2015, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 58/2016, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 1 wird der Betrag „50 Euro“ durch den Betrag „69 Euro“ und der Betrag „75 Euro“ durch den Betrag „103 Euro“ ersetzt.
Im § 2 Abs. 2 wird der Betrag „250 Euro“ durch den Betrag „343 Euro“ ersetzt.
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:
Der Landeshauptmann:
Max Hiegelsberger
Mag. Stelzer
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