Verordnung der Oö. Landesregierung über die Anpassung der Kilometergeldbeträge
LGBLA_OB_20250807_65Verordnung der Oö. Landesregierung über die Anpassung der KilometergeldbeträgeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 45 Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift, LGBl. Nr. 47/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 79/2024, wird verordnet:
Zu den nachstehend angeführten in der Oö. Landesreisegebührenvorschrift festgesetzten Gebühren werden folgende Abschläge/Zuschläge festgesetzt und die sich ergebenden neuen Kilometergeldbeträge festgestellt.
Abschlag/Zuschlag in Euro
neuer Betrag in Euro
1.Kilometergeld gemäß § 8 Abs. 3
a) für Motorfahrräder und Motorräder
0,250
2.Kilometergeld gemäß § 8 Abs. 5
Die Vergütung von 0,210 Euro je Kilometer gemäß § 43 Abs. 4 gilt sinngemäß für § 8 Abs. 5
0,210
Diese Verordnung tritt bezüglich Z 1 mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft und bezüglich Z 2 rückwirkend mit 1. Jänner 2025 in Kraft und gilt für alle Dienstreisen, die ab diesen Zeitpunkten angetreten werden.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Stelzer
Landeshauptmann
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