Nr. 63 Spruch:Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ried im Innkreis gesetzwidrig war
Spruch
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird verlautbart:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 9. Juli 2025 zugestellten Erkenntnis vom 17. Juni 2025, GZ V 55/2025-9, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:
„Die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ried im Innkreis vom 4. Februar 2016 betreffend „Promenade - Errichtung einer Ladezone“, Z Bau 640-1-4/16/DI Muhr/Schm, war gesetzwidrig.“
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Steinkellner
Landesrat