Nr. 40 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Andorf und der Gemeinden Mayrhof und Sigharting über die Bildung eines Gemeindeverbands („Regio³ Wirtschaftshof Andorf-Mayrhof-Sigharting“) genehmigt wird
Verordnung
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Marktgemeinde Andorf und der Gemeinden Mayrhof und Sigharting, alle politischer Bezirk Schärding, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofs wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Langer-Weninger
Landesrätin
Anlage