Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
LGBLA_OB_20241223_141Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 62/2024, wird verordnet:
Der „Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor“ in der Gemeinde Ebensee (offizielle Gebietskennziffer AT3143000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 2. Februar 2024 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet ‚Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor‘“ bezeichnet.
Das Europaschutzgebiet „Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor“ umfasst jenes Gebiet, das von der Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor“ in der Gemeinde Ebensee als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 140/2024, zur Gänze erfasst ist.
(1) Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“)
Bezeichnung des Lebensraums
3140
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
7230
Kalkreiche Niedermoore
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“
Bezeichnung der Art
Beschreibung des Lebensraums
1393
Firnisglänzendes Sichelmoos (Hamatocaulis vernicosus)
Kleinseggenriede, auf pH-neutralen bis schwach sauren, basenreichen, aber kalkarmen, offenen bis schwach beschatteten, dauerhaft kühl-feuchten, meist sehr nassen Standorten in Nieder- und Zwischenmooren, Nasswiesen und Verlandungszonen von Seeufern; gemähte oder beweidete, schwachsaure, stets sehr nasse, flachwüchsige, zum Teil quellige Niedermoore
Die im § 2 der Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor“ in der Gemeinde Ebensee als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 140/2024, festgelegten gestatteten Eingriffe führen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.
(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 6 einen günstigen Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen gemäß der Tabelle 3 und der Pflanzenart gemäß der Tabelle 4 zu gewährleisten.
(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.
Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
Bezeichnung des Lebensraums
Pflegemaßnahmen
3140
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
Sicherung und Entwicklung des nährstoffarmen Gewässerzustands; Renaturierung von Uferbereichen (zB Herstellen von naturnahen Flachwasserbereichen)
6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich); Sicherung der für die Bewirtschaftung erforderlichen hydrologischen Rahmenbedingungen
7230
Kalkreiche Niedermoore
Sicherung oder Wiederherstellung der moortypischen, ungestörten Hydrologie und Trophie (Verschließen von Entwässerungsgräben, Förderung der typgemäßen Moorvegetation); extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts; Freihalten von Betritt und Beweidung durch Weidetiere; fakultative Gehölzentfernung
Bezeichnung der Art
Pflegemaßnahmen
1393
Firnisglänzendes Sichelmoos
(Hamatocaulis vernicosus)
Verhinderung von Entwässerung und erhöhtem Nährstoffeintrag. Pflegemaßnahmen (Mahd mit Entfernen des Mahdgutes, Verhinderung von Gehölzaufwuchs). Einrichtung von extensiv genutzten Pufferzonen zu intensiv bewirtschafteten Flächen.
Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landeshauptmann-Stellvertreter
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