Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung einer Bestimmung der Satzung der Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
LGBLA_OB_20241021_87Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung einer Bestimmung der Satzung der Oö. Lehrer-Kranken- und UnfallfürsorgeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird verlautbart:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 14. Oktober 2024 zugestellten Erkenntnis vom 3. Oktober 2024, G 290/2022-21, V 238/2022-21, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Haberlander
Landeshauptmann-Stellvertreterin
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