Kundmachung des Landeshauptmanns von Oberösterreich über das Inkrafttreten einer Bestimmung des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992
LGBLA_OB_20240926_82Kundmachung des Landeshauptmanns von Oberösterreich über das Inkrafttreten einer Bestimmung des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des Artikel V Abs. 1 des Landesgesetzes, mit dem das Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, das Statut für die Stadt Steyr 1992, das Statut für die Stadt Wels 1992 und die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert werden, LGBl. Nr. 90/2021, wird kundgemacht:
Der Oö. Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. März 2024 die sich aus dem beabsichtigten Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz betreffend die Vereinbarung zur Umsetzung und Finanzierung der Projekte „Regional-Stadtbahn Linz“ sowie „Obusachse Linz“ ergebende finanzielle Mehrjahresverpflichtung genehmigt. Gemäß Artikel V Abs. 1 des Landesgesetzes, mit dem das Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, das Statut für die Stadt Steyr 1992, das Statut für die Stadt Wels 1992 und die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert werden, ist § 58a Abs. 4 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl. Nr. 7/1992, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 90/2021, daher mit 1. April 2024 in Kraft getreten.
Der Landeshauptmann:
Mag. Stelzer
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