Verordnung der Oö. Landesregierung über die Sanitätsgemeindeverbände
LGBLA_OB_20240516_39Verordnung der Oö. Landesregierung über die SanitätsgemeindeverbändeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß § 5 Abs. 3 des Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetzes 2006, LGBl. Nr. 72/2006, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 126/2020, in Verbindung mit den §§ 11 und 12 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
Die Sanitätsgemeindeverbände, deren Bezeichnung und deren Sitz werden gemäß der Anlage zu dieser Verordnung bestimmt.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Sanitätsgemeindeverbände und die Gemeindearztstellen, Amtliche Linzer Zeitung, Folge 11/1979, in der Fassung der Amtlichen Linzer Zeitung, Folge 25/2020, außer Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Haberlander
Landeshauptmann-Stellvertreterin
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