Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Untere Traun“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für das einen Bestandteil dieses Gebiets ausmachende Gebiet „Unteres Traun- und Almtal“ erlassen wird
LGBLA_OB_20240429_35Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Untere Traun“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für das einen Bestandteil dieses Gebiets ausmachende Gebiet „Unteres Traun- und Almtal“ erlassen wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 64/2022, wird verordnet:
(1) Das Gebiet „Untere Traun“ in den Gemeinden Gschwandt, Ohlsdorf, Laakirchen, Roitham am Traunfall, Desselbrunn, Rüstorf, Stadl-Paura, Bad Wimsbach-Neydharting, Steinerkirchen an der Traun, Fischlham, Steinhaus, Edt bei Lambach, Gunskirchen, Sipbachzell, Kremsmünster und der Stadt Wels (offizielle Gebietskennziffer AT3113000) ist Vogelschutzgebiet gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 der „Vogelschutz-Richtlinie“ (§ 7 Z 1).
(2) Das einen Bestandteil des Gebiets „Untere Traun“ ausmachende Gebiet „Unteres Traun- und Almtal“ in den Gemeinden Gschwandt, Ohlsdorf, Laakirchen, Roitham am Traunfall, Desselbrunn, Rüstorf, Stadl-Paura, Bad Wimsbach-Neydharting, Steinerkirchen an der Traun, Fischlham, Steinhaus, Edt bei Lambach, Gunskirchen und der Stadt Wels (offizielle Gebietskennziffer AT3139000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 2. Februar 2024 (§ 7 Z 3) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 2).
(3) Das Gesamtgebiet gemäß Abs. 1 und 2 wird als „Europaschutzgebiet ‚Untere Traun‘“ bezeichnet.
(1) In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets und - innerhalb desselben - die Grenzen des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (§ 1 Abs. 2) in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 33.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/7) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets und - innerhalb desselben - die Grenzen des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (§ 1 Abs. 2) oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen und Teilgebiete innerhalb des Schutzgebiets, sind die koordinatenbezogenen Darstellungen der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.
(2) Das Europaschutzgebiet wird in drei Teilgebiete unterteilt:
(3) Das Europaschutzgebiet umfasst unter anderem die Gebiete, die von folgenden Verordnungen zur Gänze erfasst sind:
(1) Schutzzweck des Vogelschutzgebiets „Untere Traun“ (§ 1 Abs. 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Codebezeichnung
Bezeichnung der Art
Beschreibung des Lebensraums
A021
Rohrdommel
(Botaurus stellaris)
Die Art ist im Europaschutzgebiet Untere Traun ein regelmäßiger Durchzügler und Wintergast. Sie besiedelt Röhrichtflächen an eisfreien Stellen an stehenden oder langsam fließenden Gewässern wie an Altarmen oder Augerinnen.
A023
Nachtreiher
(Nycticorax nycticorax)
Die Art ist Durchzügler und Sommergast an stehenden Gewässern mit Seichtwasserbereichen oder flachen Ufern, Röhricht sowie angrenzenden Gebüschen und Waldbeständen.
A027
Silberreiher
(Egretta alba)
Die Art tritt als Durchzügler und Wintergast auf; die Nahrungssuche erfolgt an Gewässern, insbesondere in den Altwässern der Traun; in bedeutendem Ausmaß aber auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, vor allem in Wiesen, Brachen und Ackerflächen. Weiters benötigt die Art ungestörte Schlafplätze in Bäumen an unzugänglichen Stellen im Bereich von größeren Feuchtgebieten im Europaschutzgebiet.
A030
Schwarzstorch
(Ciconia nigra)
Die Art besiedelt großflächige, störungsarme Waldflächen, benötigt hohe Bäume oder Felsen in ungestörter Lage für die Brut und ernährt sich an Gewässern, auch kleineren Fließgewässern und auf feuchten Wiesen.
A072
Wespenbussard
(Pernis apivorus)
Die Neststandorte im Schutzgebiet befinden sich vornehmlich in naturnahen, mit älteren Laubgehölzen bestockten Einhängen des Trauntals, mit eingestreuten Fichten oder Einzelfichten. Nahrungshabitate sind primär Wälder, besonders solche mit Laubholz, lichter Struktur, hohem Alter und mosaikhafter Abwechslung von Altersklassen. Gegliederte Waldränder, ein Gewässernetz und extensives Grünland wirken sich ebenfalls positiv aus. Zur Nahrungssuche werden im Schutzgebiet die gesamte Austufe, die Hangwälder und weitere Flächen im Kulturland genutzt.
A081
Rohrweihe
(Circus aeruginosus)
Als Brutlebensraum benötigt die Art Süßwasserfeuchtgebiete mit dichter Vegetation. Die Nester werden stark überwiegend in Schilfflächen mit zum Teil nur geringer Ausdehnung angelegt. Zur Nahrungssuche benötigt die Art gehölzpflanzenarme Feuchtgebiete aller Art oder offene Kulturlandschaft, bevorzugt mit extensiv genutzten Flächen.
A094
Fischadler
(Pandion haliaetus)
Die Art ist in den größeren Feuchtgebieten des oberösterreichischen Alpenvorlands ein regelmäßiger Durchzügler, unregelmäßig treten auch einzelne Exemplare zur Brutzeit auf. Die bevorzugten Lebensräume im Europaschutzgebiet stellen die Fließstreckenabschnitte der Traun und angrenzende bewaldete Einhänge dar. Zur Nahrungssuche werden neben der Traun auch größere stehende Gewässer aller Art genutzt.
A103
Wanderfalke
(Falco peregrinus)
Die Art brütet in Oberösterreich bisher ausschließlich an Felswänden. Bruten können zukünftig an Konglomeratabbrüchen, in Krähennestern auf Bäumen oder Leitungsmasten nicht ausgeschlossen werden. Die Art jagt in erster Linie verschiedene Vogelarten, die sie im Flug erbeutet. Dazu nutzt sie die abwechslungsreiche Landschaft des Trauntals für Sturzflüge und Überraschungsangriffe.
A166
Bruchwasserläufer
(Tringa glareola)
Als Rastplätze werden stehende Flachwässer aller Art genutzt, im Europaschutzgebiet sind dies in erster Linie Flachwasserbereiche in Kiesgruben und abgelassene Fischteiche.
A215
Uhu
(Bubo bubo)
Für die Brut benötigt die Art gut geschützte, störungsfreie Bereiche, wie Felswände oder steile, felsige Hänge. Die Nahrungssuche erfolgt in teilweise waldfreier oder offener Landschaft, gerne auch im Bereich von Gewässern.
A229
Eisvogel
(Alcedo atthis)
Als Brutplatz benötigt die Art frische, senkrechte Uferanrisse in Feinsedimentablagerungen in Form von Aulehmauflagen, Sanden oder Oberboden, in die sie ihre Bruthöhle gräbt. Zur Ernährung benötigt die Art Gewässer, die reich an etwa fingerlangen Kleinfischen sind, die sie als Wartenjäger von ufernahen, über das Wasser hängenden Strukturen, zumeist Zweigen aus erbeutet.
A236
Schwarzspecht
(Dryocopus martius)
Die Art besiedelt naturnahe, strukturreiche Mischwaldflächen mit Altholzbeständen für die Nahrungssuche und hochstämmigen Rotbuchen für die Anlage von Bruthöhlen. Zur Ernährung nutzt die Art gerne alt- und totholzreiche Auwaldflächen.
Codebezeichnung
Bezeichnung der Art
Beschreibung des Lebensraums
A004
Zwergtaucher
(Tachybaptus ruficollis)
Die Art benötigt zur Brutzeit stehende, nahrungsreiche Gewässer mit flacheren Gewässerabschnitten und bereichsweise auch verwachsenen Stellen. An den Rast- und Überwinterungsplätzen bestehen geringere spezifische Ansprüche.
A005
Haubentaucher
(Podiceps cristatus)
Die Art benötigt zur Brutzeit größere stehende, zumindest einen bis mehrere Meter tiefe, fischreiche Gewässer mit flacheren Gewässerabschnitten und bereichsweise verwachsenen Stellen. Sie legt ihr in die Vegetation verankertes Schwimmnest in Schwimmblatt- oder Röhrichtvegetation an, im oberösterreichischen Zentralraum in Baggerseen genügen auch ins Wasser reichende Zweige. Rast- und Überwinterungsgewässer sind größere, tiefere, stehende Gewässer.
A017
Kormoran
(Phalacrocorax carbo)
Die Art benötigt zur Nahrungssuche größere stehende oder langsam fließende, fischreiche Gewässer. In den Rast- und Überwinterungsgebieten benötigt sie weiters geschützte Schlafplätze, in Oberösterreich fast durchwegs auf hohen Bäumen, auf Inseln, Halbinseln oder an steilen Abhängen.
A028
Graureiher
(Ardea cinerea)
Bedeutend sind die bestehenden Fließgewässerabschnitte und die größeren, langsam fließenden oder stehenden Gewässer.
A051
Schnatterente
(Anas strepera)
Die Art benötigt zur Brutzeit größere stehende und langsam fließende Gewässer mit Verlandungszonen für die Brut. Als Durchzügler und Wintergast benötigt sie größere stehende oder langsam fließende Gewässer.
A052
Krickente
(Anas crecca)
Als Brutlebensraum besiedelt die Art stehende oder langsam fließende Gewässer mit Verlandungszonen und offenen Schlammflächen. Zu den Zugzeiten oder im Winter sind die Lebensraumansprüche etwas weniger spezifisch, sie benötigt aber vergleichsweise nährstoffreiche Gewässer mit Flachufer.
A055
Knäkente
(Anas querquedula)
Die Art benötigt als Rastplätze stehende Gewässer mit flachen Gewässerteilen oder Flachufern.
A056
Löffelente
(Anas clypeata)
Die Art benötigt außerhalb der Brutzeit stehende, eutrophe Gewässer mit flachen Gewässerteilen oder Flachufern.
A059
Tafelente
(Aythya ferina)
Die Art benötigt für ihre Bruten größere, nährstoffreiche Flachgewässer mit Verlandungszonen, zur Zugzeit und im Winter größere, nicht zu tiefe, stehende oder langsam fließende Gewässer.
A061
Reiherente
(Aythya fuligula)
Die Art benötigt als Brutplatz nahrungsreiche, größere Gewässer mit Mindesttiefen von 0,5 bis 1 m und in Ufernähe Bereiche mit ausreichend dichter krautiger Vegetation zur Deckung der Nester. Außerhalb der Brutzeit genügen auch nahrungsreichere, tiefe, aber weniger gut strukturierte Gewässer.
A067
Schellente
(Bucephala clangula)
Als Wintergast besiedelt die Art bevorzugt Fließstreckenabschnitte der größeren Flüsse, bereichsweise auch klare tiefere Stillgewässer. Für die Brut benötigt sie Baumhöhlen oder künstliche Nisthilfen in Gewässernähe und gut strukturierte Fließgewässerabschnitte oder größere störungs- und nährstoffarme stehende Gewässer.
A070
Gänsesäger
(Mergus merganser)
Als Brutlebensraum benötigt die Art größere Bruthöhlen in ufernahen, durchaus aber auch weiter entfernten Waldbeständen mit höhlenreichen Altbeständen. Die Art kann aber auch in Höhlungen in der Uferverbauung, in Höhlungen von Konglomeratfelsen, in Gebäuden oder in geeigneten Nisthilfen erfolgreich brüten. Ebenso bedeutend sind die Nahrungslebensräume in Form von fischreichen Gewässerabschnitten mit guten Sichttiefen, insbesondere an Fließstreckenabschnitten größerer Flüsse und wenigen Metern tiefen Abschnitten an größeren stehenden Gewässern. Als Rastplätze dienen wenig gestörte Uferabschnitte entlang der Gewässer, gerne auch an Kiesbänken oder auf Kiesinseln.
A099
Baumfalke
(Falco subbuteo)
Die Art brütet in Krähennestern in Bäumen. Eine abwechslungsreich reliefierte Landschaft mit Waldflächen, offenen Flächen und Feuchtgebieten kommt den Lebensraumansprüchen der Art entgegen.
A118
Wasserralle
(Rallus aquaticus)
Als Brutlebensraum benötigt die Art Röhrichtflächen mit gefluteten Bereichen, angrenzend an offenes Wasser. Die Röhrichtvegetation kann sich aus Rohrglanzgras, Schilf oder Großseggen zusammensetzen, eine Durchmischung der genannten Röhrichttypen ist von Vorteil. Gute Deckung in Feuchtgebieten durch Vegetation ist ein bedeutendes Kriterium für die Qualität des Habitats.
A133
Flussregenpfeifer
(Charadrius dubius)
Nur naturnahe Flussabschnitte mit größeren Kiesbänken und insbesondere größeren Kiesinseln können dauerhafte Lebensräume für die Art bieten.
A164
Grünschenkel
(Tringa nebularia)
Die Erhaltung eines breiten Netzes an geeigneten Rastplätzen ist für die Art besonders bedeutend. Die Art zieht zumeist einzeln und nutzt im Gegensatz zu den meisten Watvögeln gerne auch Kiesbänke an Flüssen als Rast- und Nahrungslebensraum.
A165
Waldwasserläufer
(Tringa ochropus)
Als Nahrungs- und Rastplatz benötigt die Art flach geneigte Gewässerufer mit durchfeuchteten Sedimenten oder wenige Zentimeter tiefes Wasser; entsprechende Bereiche können vergleichsweise schmal ausgebildet sein.
A168
Flussuferläufer
(Actitis hypoleucos)
Als Brutlebensraum benötigt die Art naturnahe Fließstrecken kleinerer Flüsse bis größerer Ströme mit regelmäßig umgelagerten Kiesbänken und Kiesinseln sowie stellenweise Feinsedimentbänken. Fast ausschließlich in den durchfeuchteten Sedimentbankbereichen unmittelbar an der Wasseranschlagslinie erfolgt die Nahrungssuche nach kleinen wirbellosen Tieren. Die Nester werden entweder auf Kiesbänken, dabei aber zumeist an Bereichen mit stellenweiser Ausbildung von Vegetation oder in angrenzenden lichten Waldflächen mit Ausbildung niedrig lückiger, krautiger Vegetation angelegt.
A207
Hohltaube
(Columba oenas)
Als Brutlebensraum benötigt die Art höhlenreiche, von Schwarzspechten besiedelte Laubmischwälder, wo sie bevorzugt in Rotbuchen in alten Spechthöhlen brütet. Zur Nahrungssuche sucht die Art die offene Kulturlandschaft und dabei insbesondere an Sämereien reiche Flächen auf.
A249
Uferschwalbe
(Riparia riparia)
Brutplätze stellen ursprünglich feinsedimentgeprägte Uferanrisse an größeren Fließgewässern dar. Sekundär nutzt die Art in großem Ausmaß Feinsedimentanrisse in Abbaugebieten, im Unteren Trauntal in Sandlinsen in Abbauwänden von Kiesgruben. Als Nahrungslebensräume nehmen die größeren Gewässer im Trauntal eine bedeutende Funktion ein.
A290
Feldschwirl
(Locustella naevia)
Die Art besiedelt eine Vielzahl von unterschiedlichen Lebensräumen, die eine insgesamt reich strukturierte Krautschicht mit Vertikalelementen, dichte Krautschicht in Bodennähe und niedrige Gehölzpflanzen umfassen.
A319
Grauschnäpper
(Muscicapa striata)
Die bedeutendsten Brutlebensräume stellen an Totholz und Höhlen reiche, alte Waldbestände oft in der Nähe von Gewässern dar.
A340
Raubwürger
(Lanius excubitor)
Die Art bevorzugt als Lebensraum abwechslungsreiche halboffene Landschaften mit einem kleinräumigen Wechsel von dichteren und offeneren Bereichen; Gebüsch- und Heckengruppen sowie einzelne Bäume sind unbedingt benötigte Habitatrequisiten. Charakteristische Brut- und Überwinterungshabitate sind Weide-, Moor- und Riedgebiete, Ackerflächen, extensiv genutzte Streuobstwiesen, aber auch Windwurfflächen.
(2) Schutzzweck des als „Unteres Traun- und Almtal“ bezeichneten Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (§ 1 Abs. 2) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“)
Bezeichnung des Lebensraums
3130
Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea
3140
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
3240
Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix elaeagnos
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
5130
Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
6210
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
6430
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
7220*
Kalktuffquellen (Cratoneurion)
8160*
Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas
8210
Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
9130
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
9150
Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
9170
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
9180*
Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
91F0
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
Codebezeichnung
(Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“)
Bezeichnung der Art
Beschreibung des Lebensraums
1060
Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)
Feuchtwiesen, Gräben, in feuchten Grünlandbrachen, Waldlichtungen und Ruderalstandorten
1086
Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus)
Waldbestände oder Uferbegleitgehölze mit absterbenden oder abgestorbenen Baumstämmen unterschiedlicher Waldgesellschaften vom Auwald bis in den Bergwald
1105
Huchen (Hucho hucho)
Bäche und Flüsse der Äschen- und Barbenregion mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
1163
Koppe (Cottus gobio)
Bäche und Flüsse mit gut durchströmtem Kieslückenraum
1167
Alpenkammmolch (Triturus carnifex)
Fischfreie, permanente bis temporäre, zumindest teilweise sonnenexponierte, flache stehende Gewässer in Form von Altwässern, Teichen und Tümpeln, teilweise mit dichtem sub- und emersem Makrophytenbestand in extensivem Grünland oder lichten Laubmischwäldern
1193
Gelbbauchunke (Bombina variegata)
Fischfreie, temporäre bis episodische, zumindest teilweise sonnenexponierte Klein- oder Kleinstgewässer in Auen, lichten Laubmischwäldern oder waldnahem Extensivgrünland oder entsprechenden Sekundärlebensräumen in Abbaugebieten
1303
Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros)
Strukturreiche Kulturlandschaft und Laubwälder; Wochenstuben in ruhigen Dachböden
1321
Wimperfledermaus (Myotis emarginatus)
Strukturreiche Laubwälder und Streuobstwiesen, Gehölzstreifen als Transferwege, Wochenstuben in ruhigen Dachböden
1323
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
Eichen- und buchendominierte Wälder mit vielen Baumhöhlen
1337
Biber (Castor fiber)
Ausreichend tiefe stehende oder fließende Gewässer mit Gehölzen in Gewässernähe
1355
Fischotter (Lutra lutra)
Bäche, Flüsse und Teiche mit gut strukturierten Ufern
1902
Frauenschuh (Cypripedium calceolus)
Lichte Laub-, Misch- und Nadelwälder, Gebüsche, Lichtungen und Säume auf kalkhaltigen, teils oberflächlich durch Nadelstreu versauerten Lehm-, Ton- und Rohböden
6146
Perlfisch (Rutilus meidingeri)
Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik, Seen mit zugänglichen Laichplätzen an Zubringern und naturnahen Uferbereichen
6199*
Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria)
Lichte, feuchte Laub- und Mischwälder, Lichtungen, Wegränder, buschreiche Hänge, Schlagfluren und Vorwaldgehölze mit Wasserdost (Eupatorium cannabinum)
(1) In der Zone A führen die
(2) Maßnahmen, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzwecks des Europaschutzgebiets führen können, bedürfen in den Zonen B, C und D vor ihrer Ausführung einer Bewilligung der Landesregierung gemäß § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.
(3) In den Zonen B, C und D führen insbesondere folgende Maßnahmen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001:
(4) In der Zone B führen über die im Abs. 3 genannten Maßnahmen hinaus insbesondere folgende Maßnahmen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001:
(5) In der Zone C führen über die im Abs. 3 genannten Maßnahmen hinaus insbesondere folgende Maßnahmen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001:
(6) In der Zone D führen über die im Abs. 3 genannten Maßnahmen hinaus insbesondere folgende Maßnahmen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001:
(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 6 einen günstigen Erhaltungszustand der im Gebiet „Unteres Traun- und Almtal“ (§ 1 Abs. 2) vorkommenden Lebensraumtypen gemäß der Tabelle 3 sowie der Tier- und Pflanzenarten gemäß der Tabelle 4 zu gewährleisten.
(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.
Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
Bezeichnung des Lebensraums
Pflegemaßnahmen
3130
Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
Erhalt wechselnder Wasserstände
3140
Oligo - bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
Sicherung und Entwicklung des nährstoffarmen Gewässerzustands
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
Sicherung und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer
3240
Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix elaeagnos
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Sicherung und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer
5130
Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
Auf die Verhältnisse abgestimmte Beweidung; sonstige Förderung von Wacholder-Jungwuchs; Mahd unter gezielter Schonung von Wacholder-Jungwuchs
6210
Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)
6430
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
Freihalten von Gehölzaufwuchs; Mahd in mehrjährigem Rhythmus (mit Entfernung des Mähguts)
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
Bewirtschaftung in Form einer zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe, Entfernung des Mähguts
7220*
Kalktuffquellen (Cratoneurion)
Sicherung der ungestörten Hydrologie und Trophie
8160*
Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas
Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik; allfälliges Entfernen von beschattendem Bewuchs
8210
Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik; allfälliges Entfernen von beschattendem Bewuchs
9130
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit
9150
Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit
9170
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Nutzung in Form kürzerer Umtriebszeit (40 - 80 Jahre) auf ausgewählten Flächen
9180*
Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Erhalt und Förderung der gesellschaftstypischen Gewässerdynamik; Nutzung in Form kürzerer Umtriebszeit (40 - 80 Jahre) auf ausgewählten Flächen (Grauerlenau)
91F0
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Erhalt und Förderung der gesellschaftstypischen Gewässerdynamik; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit
Bezeichnung der Art
Pflegemaßnahmen
1060
Großer Feuerfalter
(Lycaena dispar)
Erhalt und Entwicklung von Waldlichtungen, Wiesen- und Bracheflächen mit Vorkommen von Ampfer
1086
Scharlachkäfer
(Cucujus cinnaberinus)
Sicherung oder Entwicklung von alten Waldbeständen mit absterbenden Bäumen und stehendem Totholz
1105
Huchen
(Hucho hucho)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik von Fließgewässern
1163
Koppe
(Cottus gobio)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik von Fließgewässern
1167
Alpenkammmolch
(Triturus carnifex)
Sicherung oder Wiederherstellung geeigneter Gewässer; Sicherung geeigneter Landlebensräume und Sicherung einer räumlichen Vernetzung der geeigneten Lebensräume
1193
Gelbbauchunke
(Bombina variegata)
Regelmäßige Neuschaffung klein- und kleinstflächiger Laichgewässer; Ausnutzen von Renaturierungspotenzialen an Fließgewässern; Sicherung geeigneter Landlebensräume und Sicherung einer räumlichen Vernetzung der geeigneten Lebensräume
1303
Kleine Hufeisennase
(Rhinolophus hipposideros)
Erhalt naturnaher strukturreicher Laubmischwälder und Kulturlandschaften
1321
Wimperfledermaus
(Myotis emarginatus)
Erhalt naturnaher strukturreicher Laubmischwälder; Sicherung von durchgehenden Uferbegleitgehölzen und anderen Leitstrukturen
1323
Bechsteinfledermaus
(Myotis bechsteinii)
Erhalt naturnaher strukturreicher alter Laubmischwälder
1337
Biber
(Castor fiber)
Sicherung ausreichend großer Räume mit geeigneten Gewässersystemen und gewässernahen Gehölzpflanzen
1355
Fischotter
(Lutra lutra)
Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und Kleingewässer; Erhalt und Förderung eines guten Fischbestands
1902
Frauenschuh
(Cypripedium calceolus)
Verbot der Entnahme sämtlicher Pflanzenteile; Erhaltung der lokalen Standortbedingungen an Horststandorten und deren näherem Umfeld
6146
Perlfisch
(Rutilus meidingeri)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie von Fließgewässern
6199*
Spanische Flagge
(Euplagia quadripunctaria)
Erhalt lichter, feuchter Laub- und Mischwälder mit Lichtungen, Wegrändern, buschreichen Hängen mit Schlagfluren und Vorwaldgehölzen mit Wasserdost (Eupatorium cannabinum)
Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Untere Traun“ als Europaschutzgebiet bezeichnet wird, LGBl. Nr. 37/2011, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 68/2019, außer Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landeshauptmann-Stellvertreter
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