Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Prüfungsgebührenverordnung 2001 geändert wird
LGBLA_OB_20240215_18Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Prüfungsgebührenverordnung 2001 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des Prüfungsgebührengesetzes, LGBl. Nr. 55/1955, wird verordnet:
Die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend bestimmte Prüfungsgebühren und Prüfungsentgelte für Prüfungen, die auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften eingerichtet sind (Oö. Prüfungsgebührenverordnung 2001), LGBl. Nr. 136/2001, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 119/2023, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Z 6 wird die Bezeichnung „Standesbeamten-Dienstprüfungsgesetz 1985“ durch die Bezeichnung „Oö. Standesbeamten-Dienstprüfungsgesetz 2024“ ersetzt.
Im § 2 Z 6 entfällt die folgende Passage:
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) § 2 Z 6 Oö. Prüfungsgebührenverordnung 2001, LGBl. Nr. 136/2001, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 119/2023, ist weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt ereignet haben.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Stelzer
Landeshauptmann
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