Oö. Landschaftsabgabegesetz-Novelle 2023
LGBLA_OB_20231207_96Oö. Landschaftsabgabegesetz-Novelle 2023Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Das Oö. Landschaftsabgabegesetz, LGBl. Nr. 99/2017, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/2022, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 3 wird die Zahl „10“ durch die Zahl „20“ ersetzt.
Der Abs. 4 des § 1 wird durch folgende Abs. 4 und 5 ersetzt:
„(4) Die Landschaftsabgabe ist für Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Landschafts- und Ortsbildpflege, zur Verbesserung der ökologischen Infrastruktur, die Umweltbildung und Umwelterziehung sowie sonstige Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes zu verwenden.
(5) Die der Gemeinde gemäß Abs. 3 zufließenden Mittel sind für Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Landschafts- und Ortsbildpflege, zur Verbesserung der ökologischen Infrastruktur, für naturnahe Erholungsformen in der Gemeinde, die Umweltbildung oder die Umwelterziehung zu verwenden.“
Der bisherige Abs. 5 des § 1 erhält die Absatzbezeichnung „6“.
Im § 5 Abs. 2 zweiter Satz wird die Wortfolge „1. Jänner 2024“ durch „1. Jänner 2025“ ersetzt.
Im § 9 Abs. 2 entfällt die Wortfolge „und hat gegebenenfalls auch Angaben über zivilrechtliche Verträge im Sinn des § 1 Abs. 4 zu machen, die einen entsprechend niedrigeren Abgabenbetrag rechtfertigen“.
Dem § 11 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die Naturschutzbehörden haben in Bewilligungsbescheide gemäß § 5 Z 11 und 15 Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 einen Hinweis auf die Verpflichtungen nach dem Oö. Landschaftsabgabegesetz aufzunehmen.“
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Art. I Z 1, 2 und 5 sind erstmals für Abgabenbeträge anzuwenden, die dem Kalenderjahr 2024 zuzurechnen sind.
Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:
Der Landeshauptmann:
Max Hiegelsberger
Mag. Stelzer
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.