Nr. 100 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Gilgenberg am Weilhart, Handenberg, Schwand im Innkreis und St. Georgen am Fillmannsbach über die Bildung eines Gemeindeverbands („Dienstleistungszentrum Adenberg“) genehmigt wird
Verordnung
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Gilgenberg am Weilhart, Handenberg, Schwand im Innkreis und St. Georgen am Fillmannsbach, alle politischer Bezirk Braunau, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofes wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Langer-Weninger
Landesrätin
Anlage