Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die „Steyrschlucht“ in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln als Naturschutzgebiet festgestellt wird, geändert wird
LGBLA_OB_20231130_91Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die „Steyrschlucht“ in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln als Naturschutzgebiet festgestellt wird, geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 64/2022, wird verordnet:
Die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Steyrschlucht“ in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 11/2016, wird wie folgt geändert:
„(2) Die Grenze des Naturschutzgebiets ist im Übersichtsplan in der Anlage 1 im Maßstab 1 : 20.000 sowie in den Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/5) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenze des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der gestatteten forstwirtschaftlichen Nutzung, des Inselbereichs oder des Flusstauch- und Bootsfahrverbots, sind die koordinatenbezogenen Darstellungen der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.“
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landeshauptmann-Stellvertreter
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