Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Wels Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
LGBLA_OB_20231123_85Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Wels Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
Am 26. November 2023, 3. Dezember 2023, 10. Dezember 2023 und 17. Dezember 2023 dürfen Waren von 14:00 bis 18:00 Uhr in Wels verkauft werden, soweit die Verkaufsstellen innerhalb der durch die nachstehend genannten Straßen gebildeten Zone gelegen sind: Kaiser-Josef-Platz, Pfarrgasse, Stadtplatz, Hafergasse, Traungasse, Pollheimerstraße, Dr.-Salzmann-Straße. Verkaufsstellen mit einem Eingang an einer Straße, die eine Zonengrenze bildet, gelten als innerhalb der Zone gelegen.
Diese Verordnung tritt mit 26. November 2023 in Kraft und mit Ablauf des 17. Dezember 2023 außer Kraft.
Für den Landeshauptmann:
Achleitner
Landesrat
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.