Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wird
LGBLA_OB_20230328_26Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Nr. 26 Mitteilung:Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wird
Auf Grund des § 2 Oö. Einheitssatz-Verordnung 2011, LGBl. Nr. 81/2010, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 41/2022, wird kundgemacht:
Der für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz (§ 1 Oö. Einheitssatz-Verordnung 2011) wird mit Wirksamkeit 1. Mai 2023 mit 95 Euro festgesetzt.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landeshauptmann-Stellvertreter
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.