Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2023
LGBLA_OB_20230316_20Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2023Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Oö. Rettungsgesetzes 1988, LGBl. Nr. 27/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 12/2022, wird verordnet:
Die Höhe des Rettungsbeitrags 2023 wird mit 9,789 Euro je Einwohner der Gemeinde festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 5/2022, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2023 ereignet haben.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Haberlander
Landeshauptmann-Stellvertreterin
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