Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Urfahr-Umgebung und des politischen Bezirks Perg über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Region Gusental“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20230131_7Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Urfahr-Umgebung und des politischen Bezirks Perg über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Region Gusental“) genehmigt wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
(1)Die Vereinbarung der Stadtgemeinde Gallneukirchen, der Marktgemeinde Altenberg bei Linz und der Gemeinden Alberndorf in der Riedmark und Engerwitzdorf, alle politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, und der Gemeinde Katsdorf, politischer Bezirk Perg, über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung der regionalen Wirtschaftsstruktur („INKOBA Region Gusental“) wird genehmigt.
(2)Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Langer-Weninger
Landesrätin
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