Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Machland-Nord“ in den Gemeinden Baumgartenberg, Grein, Klam, Mitterkirchen im Machland, Naarn im Machlande, Saxen und St. Nikola an der Donau als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschafts...
LGBLA_OB_20221227_133Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Machland-Nord“ in den Gemeinden Baumgartenberg, Grein, Klam, Mitterkirchen im Machland, Naarn im Machlande, Saxen und St. Nikola an der Donau als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschafts...Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 64/2022, wird verordnet:
Das „Machland-Nord“ in den Gemeinden Baumgartenberg, Grein, Klam, Mitterkirchen im Machland, Naarn im Machlande, Saxen und St. Nikola an der Donau (offizielle Gebietskennziffer AT3132000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 16. Februar 2022 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet ,Machland-Nord‘“ bezeichnet.
In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 28.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 3.000 (Anlagen 2/1 bis 2/16) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.
Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Machland-Nord“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Tabelle 1
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“)
Bezeichnung des Lebensraums
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
3270
Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
9110
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
9170
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
91F0
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
Tabelle 2
Codebezeichnung
gemäß der „FFH-Richtlinie“
Bezeichnung der Art
Beschreibung des Lebensraums
1086
Scharlachkäfer
(Cucujus cinnaberinus)
Waldbestände oder Uferbegleitgehölze mit absterbenden oder abgestorbenen Baumstämmen unterschiedlicher Waldgesellschaften vom Auwald bis in den Bergwald
1105
Huchen
(Hucho hucho)
Bäche und Flüsse der Äschen- und Barbenregion mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
1130
Schied
(Aspius aspius)
Große Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik; Ruhigwasserbereiche (Alt-arme)
1145
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)
Naturnahe, langsam fließende oder stehende Augewässer
1149
Steinbeißer
(Cobitis taenia)
Langsam fließende Tieflandflüsse auf steinigem oder sandigem Grund
1157
Schrätzer
(Gymnocephalus schraetzer)
Größere Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
1159
Zingel
(Zingel zingel)
Größere Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
1160
Streber
(Zingel streber)
Größere Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
1163
Koppe
(Cottus gobio)
Bäche und Flüsse mit gut durchströmtem Kieslückenraum; Seen mit naturnahen Ufer- und Sohlbereichen
1166
Nördlicher Kammmolch
(Triturus cristatus)
Fischfreie, permanente bis temporäre, zumindest teilweise sonnenexponierte, flache stehende Gewässer in Form von Altwässern, Teichen und Tümpeln, teilweise mit dichtem sub- und emersem Makrophytenbestand in extensivem Grünland oder lichten Laubmischwäldern
1308
Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)
Naturnahe Laubmischwälder mit Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen
1323
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
Eichen- und buchendominierte Wälder; Auwälder und Streuobstwiesen mit vielen Baumhöhlen; Galeriewälder entlang von Bächen
1337
Biber
(Castor fiber)
Ausreichend tiefe stehende oder fließende Gewässer mit Gehölzen in Gewässernähe
1355
Fischotter
(Lutra lutra)
Bäche, Flüsse und Teiche mit gut strukturierten Ufern
2484
Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae)
Reich strukturierte Fließgewässer mit heterogenem Tiefen- und Strömungsmuster; Bäche mit kiesigen sowie feinsandigen und gut mit Sauerstoff versorgten Bereichen
2555
Donau-Kaulbarsch (Gymnocephalus baloni)
Große Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik; Ruhigwasserbereiche (Alt-arme)
5329
Weißflossengründling (Romanogobio vladykovi)
Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
5339
Bitterling
(Rhodeus amarus)
Langsam fließende Bäche sowie Flüsse mit Ruhigwasserzonen mit Vorkommen von Großmuscheln
5345
Frauennerfling
(Rutilus virgo)
Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
(1) Maßnahmen, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets führen können, bedürfen vor ihrer Ausführung einer Bewilligung der Landesregierung gemäß § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.
(2) Insbesondere führen nachstehende Maßnahmen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001:
-der Besatz mit nicht autochthonen Wassertieren;
-die Fütterung von Fischen in Augewässern;
-der Besatz von Wassertieren in stehenden Augewässern;
(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 6 einen günstigen Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen gemäß der Tabelle 1 und der Tierarten gemäß der Tabelle 2 zu gewährleisten.
(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.
Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
Tabelle 3
Bezeichnung des Lebensraums
Pflegemaßnahmen
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
Erhalt und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Erhalt und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer; Erhalt oder Förderung naturnaher Laubholz-Ufergehölzsäume
3270
Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
Erhalt wechselnder Wasserstände; Sicherung der hohen Gewässerdynamik durch Erhalt von Flachuferbereichen im Bereich des Mittelwassers, langfristig durch Renaturierung der Donaunebengewässer; keine Aufforstung von Verlandungszonen
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
Bewirtschaftung in Form einer in der Regel zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe; Entfernung des Mähguts
9110
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze bei Waldpflege und Verjüngung
9170
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze bei Waldpflege und Verjüngung; Mittelwaldbewirtschaftung
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze bei Waldpflege und Verjüngung; Erhalt und Förderung der gesellschaftstypischen Gewässerdynamik
91F0
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze bei Waldpflege und Verjüngung, Verlängerung der Umtriebszeit
Tabelle 4
Bezeichnung der Art
Pflegemaßnahmen
1086
Scharlachkäfer
(Cucujus cinnaberinus)
Erhalt und Entwicklung von alten Waldbeständen mit absterbenden Bäumen und stehendem Totholz, Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen (Biotopbäume)
1105
Huchen
(Hucho hucho)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von rasch durchströmten Nebenarmen; Herstellung der Durchgängigkeit
1130
Schied
(Aspius aspius)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von rasch durchströmten Nebenarmen; Herstellung der Durchgängigkeit
1145
Schlammpeitzger
(Misgurnus fossilis)
Erhalt und Entwicklung von naturnahen Augewässern
1149
Steinbeißer
(Cobitis taenia)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik, Erhalt oder Sicherung sandiger Substrate; Schaffung von Ruhigwasserzonen
1157
Schrätzer
(Gymnocephalus schraetzer)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen
1159
Zingel
(Zingel zingel)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen
1160
Streber
(Zingel streber)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen
1163
Koppe
(Cottus gobio)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Renaturierung von Uferbereichen
1166
Nördlicher Kammmolch
(Triturus cristatus)
Sicherung oder Wiederherstellung geeigneter fischfreier Gewässer mit Unterwasservegetation; Sicherung geeigneter Landlebensräume; Sicherung einer räumlichen Vernetzung der geeigneten Lebensräume
1308
Mopsfledermaus
(Barbastella barbastellus)
Erhalt naturnaher Laubmischwälder, Sicherung von Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen; Betreuung der Ersatzquartiere
1323
Bechstein-Fledermaus
(Myotis bechsteinii)
Erhalt bzw. Erweiterung der laubholzreichen Wälder; Erhalt aller vorhandenen Galeriewälder; Erhalt und Sicherung aller Streuobstwiesen; Etablierung weiterer Leitstrukturen zwischen Schlafplätzen (Burgstall) und den Wochenstuben bzw. Streuobstwiesen; Sicherung der weiteren Betreuung der künstlichen Ersatzquartiere
1337
Biber
(Castor fiber)
Erhalt ausreichend großer Räume mit geeigneten Gewässersystemen und gewässernahen Gehölzpflanzen
1355
Fischotter
(Lutra lutra)
Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und Kleingewässer
2484
Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Herstellung der Durchgängigkeit
2555
Donau-Kaulbarsch
(Gymnocephalus baloni)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von rasch durchströmten Nebenarmen; Herstellung der Durchgängigkeit
5329
Weißflossengründling
(Romanogobio vladykovi)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen; Herstellung der Durchgängigkeit
5339
Bitterling
(Rhodeus amarus)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage und Sicherung von naturnahen Ruhigwasserbereichen (zB einseitig angebundene Altarme oder naturnahe Uferbereiche)
5345
Frauennerfling
(Rutilus virgo)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen;
Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landeshauptmann-Stellvertreter
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