Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung der Einreihung der L501_18_A1 Weilhartstraße - Aussichtskanzel Ach - Straßenast 1 als Landesstraße
LGBLA_OB_20220708_66Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung der Einreihung der L501_18_A1 Weilhartstraße - Aussichtskanzel Ach - Straßenast 1 als LandesstraßeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 42/2015, wird verordnet:
(1) Die Einreihung der im Gebiet der Gemeinde Hochburg-Ach gelegenen L501_18_A1 Weilhartstraße - Aussichtskanzel Ach - Straßenast 1 (blau gefärbt im Verordnungsplan) als Landesstraße wird von km 0,013 bis km 0,172 (Grundstück Nr. 960/13 KG Unterkriebach) aufgehoben.
(2) Im angeschlossenen Verordnungsplan (Anlage, Maßstab 1 : 1.000) ist die Lage der alten Trasse der L501_18_A1 Weilhartstraße - Aussichtskanzel Ach - Straßenast 1 (Abs. 1) ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Steinkellner
Landesrat
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