Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
LGBLA_OB_20220517_51Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
In der Landeshauptstadt Linz dürfen am Freitag, 1. Juli 2022, die Verkaufsstellen entlang der Herrenstraße anlässlich eines Orts- und Straßenfestes bis 22:00 Uhr offengehalten werden.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft und mit Ablauf dieses Tages außer Kraft.
Für den Landeshauptmann:
Achleitner
Landesrat
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