Kundmachung der Oö. Landesregierung, womit der Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes geändert wird
LGBLA_OB_20220331_34Kundmachung der Oö. Landesregierung, womit der Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 der Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenersatz des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes, LGBl. Nr. 84/2013, wird kundgemacht:
Der Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinde für den von der Gemeinde im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Land besorgten Winterdienst (§ 1 der Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenersatz des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes) wird mit 1. Mai 2022
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Steinkellner
Landesrat
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