Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung geändert wird
LGBLA_OB_20220314_22Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 19 Abs. 1 Oö. Bodenschutzgesetz 1991, LGBl. Nr. 63/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 55/2018, wird verordnet:
Die Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung, LGBl. Nr. 37/2015, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 110/2021, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 1 wird durch die Anlage zu dieser Verordnung ersetzt.
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Begutachtungsplaketten nach dem Muster der bisherigen Anlage 1 behalten ihre Gültigkeit. Restbestände können weiter verwendet werden.
Für die Oö. Landesregierung:
Langer-Weninger
Landesrätin
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