Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2022
LGBLA_OB_20220131_5Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2022Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Oö. Rettungsgesetzes 1988, LGBl. Nr. 27/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/2017, wird verordnet:
Die Höhe des Rettungsbeitrags 2022 wird mit 9,17 Euro je Einwohner der Gemeinde festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 23/2021, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2022 ereignet haben.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Haberlander
Landeshauptmann-Stellvertreterin
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