Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Eferdinger Becken“ in den Gemeinden St. Martin im Mühlkreis, Feldkirchen an der Donau, Goldwörth, Ottensheim, Puchenau, Alkoven, Aschach an der Donau, Eferding, Fraham, Hartkirchen, Pupping, Leonding, Wi...
LGBLA_OB_20210729_80Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Eferdinger Becken“ in den Gemeinden St. Martin im Mühlkreis, Feldkirchen an der Donau, Goldwörth, Ottensheim, Puchenau, Alkoven, Aschach an der Donau, Eferding, Fraham, Hartkirchen, Pupping, Leonding, Wi...Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 125/2020, wird verordnet:
Das „Eferdinger Becken“ in den Gemeinden St. Martin im Mühlkreis, Feldkirchen an der Donau, Goldwörth, Ottensheim, Puchenau, Alkoven, Aschach an der Donau, Eferding, Fraham, Hartkirchen, Pupping, Leonding, Wilhering und der Stadt Linz (offizielle Gebietskennziffer AT 3127000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 21. Jänner 2021 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet ‚Eferdinger Becken‘“ bezeichnet.
In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/8) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.
Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Eferdinger Becken“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“)
Bezeichnung des Lebensraums
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
6210*
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
91F0
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
Codebezeichnung
gemäß der „FFH-Richtlinie“
Bezeichnung der Art
Beschreibung des Lebensraums
1032
Flussmuschel
(Unio crassus)
Bäche und Flüsse mit typgemäßem Nährstoff- und Sauerstoffhaushalt und gut durchströmtem Kieslückenraum
1084
Eremit (Juchtenkäfer) (Osmoderma eremita)
Besonnte Laubbäume mit Mulm-gefüllten Höhlen (bevorzugt Obstbäume, Kopfweiden)
1086
Scharlachkäfer
(Cucujus cinnaberinus)
Waldbestände oder Uferbegleitgehölze mit absterbenden oder abgestorbenen Baumstämmen unterschiedlicher Waldgesellschaften vom Auwald bis in den Bergwald
1130
Schied
(Aspius aspius)
Große Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik, Ruhigwasserbereiche (Altarme)
1145
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)
Naturnahe, langsam fließende oder stehende Augewässer
1157
Schrätzer (Gymnocephalus schraetzer)
Größere Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
1159
Zingel
(Zingel zingel)
Größere Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
1160
Streber
(Zingel streber)
Größere Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
1163
Koppe
(Cottus gobio)
Bäche und Flüsse mit gut durchströmtem Kieslückenraum
1166
Nördlicher Kammmolch
(Triturus cristatus)
Fischfreie, permanente bis temporäre, zumindest teilweise sonnenexponierte, flache stehende Gewässer in Form von Altwässern, Teichen und Tümpeln, teilweise mit dichtem sub- und emersem Makrophytenbestand in extensivem Grünland oder lichten Laubmischwäldern
1308
Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)
Naturnahe Laubmischwälder mit Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen
1321
Wimperfledermaus (Myotis emarginatus)
Strukturreiche Laubwälder und Streuobstwiesen, Gehölzstreifen als Transferwege, Wochenstuben in ruhigen Dachböden
1337
Biber
(Castor fiber)
Ausreichend tiefe stehende oder fließende Gewässer mit Gehölzen in Gewässernähe
1355
Fischotter
(Lutra lutra)
Bäche, Flüsse und Teiche mit gut strukturierten Ufern
2484
Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae)
Reich strukturierte Fließgewässer mit heterogenem Tiefen- und Strömungsmuster; Bäche mit kiesigen sowie feinsandigen und gut mit Sauerstoff versorgten Bereichen
2555
Donau-Kaulbarsch (Gymnocephalus baloni)
Große Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik, Ruhigwasserbereiche (Altarme)
5197
Balkan-Goldsteinbeißer
(Sabanejewia balcanica)
Kleine bis mittelgroße, sommerwarme Fließgewässer mit sandiger bis feinkiesiger Sohle
5329
Donau-Weißflossengründling (Romanogobio vladykovi)
Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
5339
Bitterling
(Rhodeus amarus)
Langsam fließende Bäche sowie Flüsse mit Ruhigwasserzonen mit Vorkommen von Großmuscheln
5345
Frauennerfling
(Rutilus virgo)
Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
6145
Steingreßling (Romanogobio uranoscopus)
Flüsse der Barbenregion mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik
6146
Perlfisch
(Rutilus meidingeri)
Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik; Seen mit zugänglichen Laichplätzen an Zubringern und naturnahen Uferbereichen
(1) Maßnahmen, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets führen können, bedürfen vor ihrer Ausführung einer Bewilligung der Landesregierung gemäß § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.
(2) Insbesondere führen nachstehende Maßnahmen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001:
-der Besatz mit nicht autochthonen Wassertieren;
-die dreimalige landwirtschaftliche Bewirtschaftung in Form von Beweidung oder Mahd, wobei auf 50 % der Flächen eines Betriebs im Europaschutzgebiet die Beweidung erst nach dem 1. Juni eines jeden Jahres und die erste Mahd nach dem 7. Juni eines jeden Jahres zulässig ist;
-das Ausbringen von Kompost oder betriebseigenem Wirtschaftsdünger in Form von Gülle, Festmist und/oder Jauche mit einer maximalen jährlichen Stickstoffgabe von insgesamt 60 kg N/ha, wobei der durch die Beweidung bedingte Stickstoffanfall dabei zu berücksichtigen ist; die Ausbringung von Gülle ist dabei im Ausmaß einer Einzelgabe von max. 15 m³/ha zulässig;
(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 6 einen günstigen Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen gemäß der Tabelle 1 und der Tierarten gemäß der Tabelle 2 zu gewährleisten.
(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.
Gemäß § 15 Abs. 2. Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
Bezeichnung des Lebensraums
Pflegemaßnahmen
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
Sicherung und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer
6210*
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
(*besondere Bestände mit bemerkens-werten Orchideen)
Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts oder extensive Beweidung; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
Bewirtschaftung in Form einer in der Regel zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe, Entfernung des Mähguts
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Erhalt und Förderung der gesellschaftstypischen Gewässerdynamik
91F0
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit
Bezeichnung der Art
Pflegemaßnahmen
1032
Flussmuschel
(Unio crassus)
Verringerung des Feinsedimenteintrags durch Anlage von Pufferstreifen und Sandfängen bei Zubringern und Drainagen; Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik
1084
Eremit (Juchtenkäfer)
(Osmoderma eremita)
Erhalt und Pflege bestehender und potenzieller Brutbäume; Nachpflanzung von geeigneten Baumarten (Apfel, Birne, Weiden mit nachfolgendem Kopfschnitt) in geringer Entfernung zu bekannten Vorkommen
1086
Scharlachkäfer
(Cucujus cinnaberinus)
Erhalt und Entwicklung von alten Waldbeständen mit absterbenden Bäumen und stehendem Totholz
1130
Schied
(Aspius aspius)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Schaffung von Ruhigwasserbereichen (zB einseitig angebundene Altarme)
1145
Schlammpeitzger
(Misgurnus fossilis)
Erhalt und Entwicklung von naturnahen Augewässern
1157
Schrätzer
(Zingel schraetzer)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen
1159
Zingel
(Zingel zingel)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen
1160
Streber
(Zingel streber)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen
1163
Koppe
(Cottus gobio)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Renaturierung von Uferbereichen
1166
Nördlicher Kammmolch
(Triturus cristatus)
Sicherung oder Wiederherstellung geeigneter Gewässer; Sicherung geeigneter Landlebensräume und Sicherung einer räumlichen Vernetzung der geeigneten Lebensräume
1308
Mopsfledermaus
(Barbastella barbastellus)
Erhalt naturnaher Laubmischwälder, Sicherung von Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen
1321
Wimperfledermaus
(Myotis emarginatus)
Erhalt der bekannten Wochenstuben; Erhalt naturnaher strukturreicher Laubmischwälder, Sicherung von durchgehenden Uferbegleitgehölzen und anderen Leitstrukturen; Förderung einheimischer Eichen sowie mittel- und hochstämmiger Streuobstwiesen
1337
Biber
(Castor fiber)
Erhalt ausreichend großer Räume mit geeigneten Gewässersystemen und gewässernahen Gehölzpflanzen
1355
Fischotter
(Lutra lutra)
Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und Kleingewässer
2484
Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Herstellung der Durchgängigkeit in der Donau und in die Zubringer
2555
Donau-Kaulbarsch
(Gymnocephalus baloni)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Schaffung von Ruhigwasserbereichen (zB einseitig angebundene Altarme); Herstellung der Durchgängigkeit in der Donau
5197
Balkan-Goldsteinbeißer
(Sabanejewia balcanica)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Herstellung der Durchgängigkeit in der Aschach und in die Zubringer
5329
Donau-Weißflossengründling (Romanogobio vladykovi)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen; Herstellung der Durchgängigkeit
5339
Bitterling
(Rhodeus amarus)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Schaffung von Ruhigwasserbereichen (zB einseitig angebundene Altarme); Renaturierung von Uferbereichen (Herstellen von naturnahen Flachwasserbereichen etc.)
5345
Frauennerfling
(Rutilus virgo)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen
6145
Steingressling
(Romanogobio uranoscopus)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik
6146
Perlfisch
(Rutilus meidingeri)
Herstellung der Durchgängigkeit in die Zubringer; Renaturierung von Uferbereichen (Herstellen von naturnahen Flachwasserbereichen etc.)
Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landeshauptmann-Stellvertreter
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