Oö. Schulzeitgesetz-Novelle 2021
LGBLA_OB_20210615_57Oö. Schulzeitgesetz-Novelle 2021Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Das Oö. Schulzeitgesetz 1976, LGBl. Nr. 48/1976, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 2/2021, wird wie folgt geändert:
Im § 5 Abs. 1 wird das Wort „ersten“ durch das Wort „zweiten“ ersetzt.
Im § 5 Abs. 2 Z 2 und 3 wird jeweils die Wortfolge „der frühestens auf den 28. Juni und spätestens auf den 4. Juli fällt“ durch die Wortfolge „der frühestens auf den 5. Juli und spätestens auf den 11. Juli fällt“ ersetzt.
Im § 5 Abs. 7 wird nach dem Zitat „§ 6“ die Wortfolge „dieses Landesgesetzes“ eingefügt.
Im § 6 wird nach dem Zitat „§ 5 Abs. 4 und 5“ die Wortfolge „dieses Landesgesetzes“ eingefügt.
Im § 10 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 49/2019“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 23/2020“ ersetzt.
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. September 2021 in Kraft, sofern im Abs. 2 nichts anderes bestimmt wird.
(2) Artikel I Z 3, 4 und 5 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Landesgesetzes im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:
Der Landeshauptmann:
Wolfgang Stanek
Mag. Stelzer
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