Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für einen Unfallfürsorgeschutz sowie für Freistellungen nach § 3a Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz
LGBLA_OB_20210330_30Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für einen Unfallfürsorgeschutz sowie für Freistellungen nach § 3a Oö. Gemeinde-UnfallfürsorgegesetzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund § 3a Abs. 4 Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz (Oö. GUFG), LGBl. Nr. 36/1969, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:
Der Zeitraum, in dem nach Maßgabe des § 3a Abs. 1 Oö. GUFG ein Unfallfürsorgeschutz im Homeoffice gewährt wird, wird bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 verlängert.
Der Zeitraum, in dem für Personen, die der COVID-19-Risikogruppe angehören, Freistellungen nach § 3a Abs. 3 Oö. GUFG möglich sind, wird bis zum Ablauf des 31. Mai 2021 verlängert.
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2021 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
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