Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2021
LGBLA_OB_20210318_23Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2021Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Oö. Rettungsgesetzes 1988, LGBl. Nr. 27/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/2017, wird verordnet:
Die Höhe des Rettungsbeitrags 2021 wird mit 8,96 Euro je Einwohner der Gemeinde festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 15/2020, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2021 ereignet haben.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Haberlander
Landeshauptmann-Stellvertreterin
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