Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 11a Abs. 3 Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz
LGBLA_OB_20210128_7Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 11a Abs. 3 Oö. Lehrer-Kranken- und UnfallfürsorgegesetzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 11a Abs. 4 des Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes, LGBl. Nr. 66/1983, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 122/2020, wird verordnet:
Der Zeitraum, in dem Freistellungen nach § 11a Abs. 3 Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz möglich sind, wird bis zum Ablauf des 31. März 2021 verlängert.
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2021 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Haberlander
Landeshauptmann-Stellvertreterin
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.