Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach landesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden, geändert wird
LGBLA_OB_20210128_11Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach landesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden, geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 41 Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, LGBl. Nr. 22/1966, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 7/2020, sowie § 43 Oö. Pensionsgesetz 2006, LGBl. Nr. 143/2005, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 7/2020, wird verordnet:
Die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach landesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden, LGBl. Nr. 139/2020, wird wie folgt geändert:
Dem Artikel I Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Der Erhöhungsbetrag darf 35 Euro pro Leistung nicht überschreiten, wobei bei zwei oder mehreren Bezügen von - von Abs. 2 nicht ohnedies erfassten - Pensionsleistungen die Anpassungen für Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung in Abzug zu bringen sind.“
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Stelzer
Landeshauptmann
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