Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Ried über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindeverband Interkommunale Betr...
LGBLA_OB_20200814_74Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Ried über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindeverband Interkommunale Betr...Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
(1)Die Vereinbarung der Gemeinden Andrichsfurt, Antiesenhofen, Aurolzmünster, Eberschwang, Eitzing, Geiersberg, Geinberg, Hohenzell, Kirchdorf am Inn, Kirchheim im Innkreis, Lambrechten, Lohnsburg am Kobernaußerwald, Mehrnbach, Mettmach, Mörschwang, Mühlheim am Inn, Neuhofen im Innkreis, Obernberg am Inn, Ort im Innkreis, Pattigham, Peterskirchen, Pramet, Ried im Innkreis, St. Georgen bei Obernberg am Inn, St. Marienkirchen am Hausruck, St. Martin im Innkreis, Schildorn, Senftenbach, Taiskirchen im Innkreis, Utzenaich, Waldzell, Weilbach und Wippenham, alle politischer Bezirk Ried im Innkreis, betreffend die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindeverband Interkommunale Betriebsansiedlung Bezirk Ried im Innkreis“) wird genehmigt.
(2)Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.