Oö. Stadtrechtsanpassungsgesetz 2020
LGBLA_OB_20200529_43Oö. Stadtrechtsanpassungsgesetz 2020Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Das Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992 (StL. 1992), LGBl. Nr. 7/1992, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 76/2019, wird wie folgt geändert:
Im § 37 Abs. 2 dritter Satz wird die Wendung „Verwaltungsbeamter (Verwaltungsbeamtin)“ durch die Wendung „Bediensteter (Bedienstete) des Magistrats“ ersetzt.
Das Statut für die Stadt Steyr 1992 (StS. 1992), LGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 76/2019, wird wie folgt geändert:
Im § 37 Abs. 2 dritter Satz wird die Wendung „Verwaltungsbeamter (Verwaltungsbeamtin)“ durch die Wendung „Bediensteter (Bedienstete) des Magistrats“ ersetzt.
Das Statut für die Stadt Wels 1992 (StW. 1992), LGBl. Nr. 8/1992, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 76/2019, wird wie folgt geändert:
Im § 37 Abs. 2 dritter Satz wird die Wendung „Verwaltungsbeamter (Verwaltungsbeamtin)“ durch die Wendung „Bediensteter (Bedienstete) des Magistrats“ ersetzt.
Dieses Landesgesetz tritt rückwirkend mit 1. Februar 2019 in Kraft.
Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:
Der Landeshauptmann:
Wolfgang Stanek
Mag. Stelzer
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.