Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2020
LGBLA_OB_20200227_15Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2020Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Oö. Rettungsgesetzes 1988, LGBl. Nr. 27/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/2017, wird verordnet:
Die Höhe des Rettungsbeitrags 2020 wird mit 8,8056898 Euro je Einwohner der Gemeinde festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 10/2019, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2020 ereignet haben.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Haberlander
Landeshauptmann-Stellvertreterin
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