Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2019
LGBLA_OB_20191212_112Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2019Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Das Oö. Bautechnikgesetz 2013 (Oö. BauTG 2013), LGBl. Nr. 35/2013, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 32/2018, wird wie folgt geändert:
Nach § 69 werden folgende Eintragungen eingefügt:
§ 70
Ergänzende Bestimmungen über das Inverkehrbringen von Bauprodukten mit ausgehender Gammastrahlung“
Im § 60 Abs. 5 letzter Satz und § 66 Abs. 2 letzter Satz wird jeweils die Wortfolge „in der Amtlichen Linzer Zeitung“ durch die Wortfolge „auf der Homepage des Landes Oberösterreich“ ersetzt.
Nach § 69 wird folgender § 70 eingefügt:
(1) Für Bauprodukte, die für die Verwendung in Innenräumen vorgesehen sind und die Materialien enthalten, die im Anhang XIII der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom, ABl. Nr. L 13 vom 17.1.2014, S 1, angeführt sind, ist vor dem Inverkehrbringen durch die Wirtschaftsakteurin oder den Wirtschaftsakteur der Aktivitätskonzentrationsindex I nach Anhang VIII der genannten Richtlinie zu bestimmen.
(2) Die Landesregierung kann unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Rechts der Europäischen Union durch Verordnung den Anwendungsbereich des Abs. 1 auf Bauprodukte mit anderen Materialien, die unter Strahlengesichtspunkten ebenfalls als bedenklich einzustufen sind, erweitern.
(3) Die Wirtschaftsakteurin oder der Wirtschaftsakteur hat die Marktüberwachungsbehörde (§ 76) über Aufforderung über die Ergebnisse der Messungen und den entsprechenden Aktivitätskonzentrationsindex I nach den Abs. 1 und 2 zu unterrichten.“
Dieses Landesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.
Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:
Der Landeshauptmann:
Viktor Sigl
Mag. Stelzer
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