Oö. Grundversorgungsgesetz-Novelle 2019
LGBLA_OB_20191212_108Oö. Grundversorgungsgesetz-Novelle 2019Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Das Landesgesetz über die Umsetzung der Grundversorgungsvereinbarung (Oö. Grundversorgungsgesetz 2006), LGBl. Nr. 12/2007, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 55/2018, wird wie folgt geändert:
Dem § 2 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Soweit die Hilfsbedürftigkeit im Sinn des Abs. 1 gegeben und dies zur Vermeidung besonderer Härten unerlässlich ist, kann Fremden, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen und deren Lebensunterhalt nicht anderweitig gesichert ist oder gesichert werden kann, im Einzelfall Grundversorgung auf der Grundlage des Privatrechts geleistet werden.“
Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:
Der Landeshauptmann:
Viktor Sigl
Mag. Stelzer
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