Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Umlegung der Landesstraße L 1501, Altenberger Straße
LGBLA_OB_20191031_93Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Umlegung der Landesstraße L 1501, Altenberger StraßeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 42/2015, wird verordnet:
(1) Folgender neu herzustellender Abschnitt der Landesstraße L 1501, Altenberger Straße (laut Verzeichnis der Landesstraßen Oberösterreichs), im Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Linz wird dem Gemeingebrauch gewidmet und als Landesstraße eingereiht:
(2) In der Anlage ist die Lage der neuen Trasse der Landesstraße L 1501, Altenberger Straße (Abs. 1), aus dem Verordnungsplan (Anlage 1) im Maßstab 1 : 2.000 zu ersehen.
(1) Die Einreihung des Abschnitts der Landesstraße L 1501, Altenberger Straße (blau gefärbt im Verordnungsplan), von km 0,000 (alt) bis zum Einmündungsbereich in die neu herzustellende Trasse der Landesstraße L 1501, Altenberger Straße (§ 1 Abs. 1), im Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Linz als Landesstraße wird aufgehoben.
(2) Die Aufhebung der Einreihung als Landesstraße wird mit der Verkehrsfreigabe des neu herzustellenden Straßenabschnitts (§1 Abs. 1) wirksam.
(3) In der Anlage ist die Lage der alten Trasse der Landesstraße L 1501, Altenberger Straße (Abs. 1), aus dem Verordnungsplan (Anlage 1) im Maßstab 1 : 2.000 zu ersehen.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Steinkellner
Landesrat
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