Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung der Einreihung eines Abschnitts der L 1552, Ulrichsberger Straße, als Landesstraße
LGBLA_OB_20191031_92Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung der Einreihung eines Abschnitts der L 1552, Ulrichsberger Straße, als LandesstraßeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 42/2015, wird verordnet:
(1) Die Einreihung der Landesstraße L 1552, Ulrichsberger Straße (blau gefärbt im Verordnungsplan), von km 11,581 (alt) bis km 11,690 (alt) im Gebiet der Marktgemeinde Ulrichsberg als Landesstraße wird aufgehoben.
(2) Die Aufhebung der Einreihung als Landesstraße wird mit Inkrafttreten der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Ulrichsberg über die Einreihung der im Abs. 1 bezeichneten Straße als Gemeindestraße wirksam.
(3) In der Anlage ist die Lage der alten Trasse der Landesstraße L 1552, Ulrichsberger Straße (Abs. 1), aus dem Verordnungsplan (Anlage 1) im Maßstab 1 : 500 zu ersehen.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Steinkellner
Landesrat
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