Oö. BVB-Übertragungsverordnung ASR Mühlviertel
LGBLA_OB_20190930_84Oö. BVB-Übertragungsverordnung ASR MühlviertelGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund von § 1 Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetz (Oö. BVB-KG), LGBl. Nr. 103/2018, wird verordnet:
In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Perg, von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach sowie von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung auf die Bezirkshauptmannschaft Freistadt übertragen:
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2019 in Kraft.
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Stelzer
Landeshauptmann
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