Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Pramet und Schildorn über die Bildung eines Gemeindeverbands („Servicezentrum Pramet - Schildorn“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20190731_65Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Pramet und Schildorn über die Bildung eines Gemeindeverbands („Servicezentrum Pramet - Schildorn“) genehmigt wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2018, wird verordnet:
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Pramet und Schildorn, beide politischer Bezirk Ried im Innkreis, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofs wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat
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