Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass § 1 Abs. 1 lit. a der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Schärding gesetzwidrig war | Omnilex
Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass § 1 Abs. 1 lit. a der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Schärding gesetzwidrig war
LGBLA_OB_20190412_38Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass § 1 Abs. 1 lit. a der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Schärding gesetzwidrig warGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Nr. 38 Spruch:Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass § 1 Abs. 1 lit. a der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Schärding gesetzwidrig war
Spruch
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird verlautbart:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 26. März 2019 zugestellten Erkenntnis vom 25. Februar 2019, V 24/2018-9, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Steinkellner
Landesrat
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