Oö. Publikationsmedienverordnung Verteidigung und Sicherheit
LGBLA_OB_20190412_37Oö. Publikationsmedienverordnung Verteidigung und SicherheitGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 44 Abs. 1 Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 (BVergGVS 2012), BGBl. I Nr. 10/2012, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 65/2018, wird verordnet:
(1) Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber gemäß § 4 Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, die in den Vollziehungsbereich des Landes Oberösterreich fallen, haben Bekanntmachungen nach dem Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 entsprechend dieser Verordnung zu veröffentlichen.
(2) Diese Verordnung gilt unbeschadet der Verpflichtung zur Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.
(1) Als Publikationsmedium für Bekanntmachungen im Sinn dieser Verordnung wird die Homepage des Landes Oberösterreich (www.land-oberoesterreich.gv.at) festgelegt.
(2) Bekanntmachungen im Vergabeverfahren müssen zusätzlich in Form einer Kompaktinformation in der Amtlichen Linzer Zeitung, amtlicher Teil, veröffentlicht werden. Diese Kompaktinformation hat mindestens zu enthalten:
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festlegung der Publikationsmedien für Bekanntmachungen in Vergabeverfahren (Oö. Publikationsmedien-verordnung 2012), LGBl. Nr. 114/2012, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 110/2018, außer Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Stelzer
Landeshauptmann
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