Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung der Einreihung eines Abschnitts der L 1043, Lochener Straße, als Landesstraße
LGBLA_OB_20190328_33Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung der Einreihung eines Abschnitts der L 1043, Lochener Straße, als LandesstraßeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 42/2015, wird verordnet:
(1)Die Einreihung der Landesstraße L 1043, Lochener Straße (blau gefärbt im Verordnungsplan), von km 0,660 (alt) bis km 6,068 (alt) im Gebiet der Gemeinden Munderfing und Lochen am See als Landesstraße wird aufgehoben.
(2)Die Aufhebung der Einreihung als Landesstraße wird mit Inkrafttreten der Verordnung des Gemeinderats der Gemeinde Munderfing und mit der des Gemeinderats der Gemeinde Lochen am See über die Einreihung der im Abs. 1 bezeichneten Straße jeweils als Gemeindestraße wirksam.
(3)In der Anlage ist die Lage der alten Trasse der Landesstraße L 1043, Lochener Straße (Abs. 1), aus dem Verordnungsplan (Anlagen 1, 2, 3 und 4) im Maßstab 1 : 2.000 zu ersehen.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Steinkellner
Landesrat
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